Förderung nach SGB III (WeGebAU-Programm)
Neue berufliche Perspektiven mit den Förderinstrumenten des SGB III
Das WeGebAU Programm der Agentur für Arbeit ermöglicht Ihnen neue berufliche Perspektiven mit den Förderinstrumenten des Sozialgesetzbuches (Drittes Buch SGB III). Gefördert werden einerseits ungelernte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss, die die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermeiden und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten.
Um dem herrschenden Fachkräftemangel im Gesundheits- und Sozialwesen vorzubeugen, bietet das Programm andererseits auch Arbeitnehmern ab 45 Jahren die Möglichkeit, durch die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen bei in natura die betrieblichen Herausforderungen zu meistern.
Ihre Vorteile durch das WeGebAU Förderprogramm:
- Erhöhung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten
- Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses
- Erhöhung der beruflichen Beschäftigungsfähigkeit
- Erwerb wichtiger beruflicher Teilqualifikationen
- Übernahme und Zuschuss anfallender Kosten durch die Agentur für Arbeit
- Kleine Gruppengrößen von i.d.R. 15 Teilnehmern
Voraussetzungen für die Teilnahme am Förderprogramm:
Die Agentur für Arbeit erstattet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab 45 Jahren die Kosten für die Teilnahme am WeGebAU Programm unter den folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt,
- Sie haben bei Beginn der Teilnahme am Weiterbildungsseminar das 45. Lebensjahr
absolviert und
- Sie haben für die Zeit der Teilnahme an der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf
Arbeitsentgelt und werden vom Arbeitgeber für die Weiterbildung freigestellt.
Im Einzelfall erhalten Sie von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den zusätzlich anfallenden Fahrkosten bzw. zu den Kosten einer notwendigen auswärtigen Unterbringung.
Die Agentur für Arbeit erstattet gering qualifizierten Arbeitnehmern ohne Berufs-abschluss die Kosten für den Lehrgang Psychotherapeutische Kompetenz für soziale Berufe unter den folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind Arbeitnehmer in an- oder ungelernter Tätigkeit und besitzen keinen
Berufsabschluss oder
- Sie verfügen über einen Berufsabschluss aber haben mehr als vier Jahre diesen
Beruf nicht mehr ausgeübt.
Heilpraktikerausbildung • Crashkurse • Prüfungsvorbereitung • Notfallkurse • Praxisausbildung
in natura Heilpraktikerschulen in:
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