Bildungsgutschein
Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung übernimmt.
Wer wird gefördert?
Arbeitslose (§ 81 SGB III), aber auch Erwerbstätige, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Die Weiterbildung muss die Rückkehr in den Arbeitsmarkt bzw. Sicherstellung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht stellen. Auch Beschäftigte sind im Rahmen des WeGebAU-Programms (SGB III) förderbar.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen und Fortbildungen von meist mehreren Monaten Dauer. Dazu gehören auch „Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf“, früher kurz Umschulungen genannt. Die Dauer legt der Arbeitsberater auf dem Bildungsgutschein fest.
Wie wird gefördert?
Die Arbeitsagentur übernimmt alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt es während des Kurses weiter. Die Arbeitsagentur in Ihrem Wohnort prüft in einem Beratungsgespräch, ob Sie Anspruch auf den Gutschein haben. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
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