Das Berufsbild des Heilpraktikers
Der Heilpraktiker bzw. die Heilpraktikerin ist eine in Deutschland geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Erlaubnis besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen (ohne Bestallung). Der Heilpraktiker übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus und zählt zu den freien Berufen im Sinne von §18 des Einkommensteuergesetzes. Als Freiberufler besteht für den Heilpraktiker die Möglichkeit, Arbeitszeit und Leistungsvergütung selbst festzulegen.
Nach der umfassenden Heilpraktikerausbildung mit anschließ- ender Überprüfung durch das Gesundheitsamt, gibt es für den erfolgreichen Absolventen mehrere Möglichkeiten den Beruf des Heilpraktikers auszuüben: |
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Aufbau einer eigenen Heilpraktiker-Praxis: Der Traum des eigenverantwortlichen Arbeitens will gut geplant sein und fordert gerade in der Anfangszeit sehr viel Einsatz. Die Auswahl eines geeigneten Praxis-Standortes, der oftmals langwierige Aufbau eines Patientenstammes sowie die Bereitschaft für Hausbesuche und Notfalldienste sind nur einige Punkte, über die man sich im Klaren sein muss.
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Assistenztätigkeit in einer Heilpraktiker-Praxis: Wer keine eigene Praxis aufbauen möchte oder kann, hat die Möglichkeit Assistenztätigkeiten in einem Angestelltenverhältnis auszuführen.
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Schulung: Viele Heilpraktiker arbeiten als Dozenten in medizinischen Bildungseinrichtungen z.B. an einer Heilpraktikerschule.
Die Aufgabe der Heilpraktiker besteht darin, durch gezielte Maßnahmen die Heilkraft der Natur und damit die im kranken Menschen selbst vorhandenen Heilkräfte zu aktivieren, um aus einem vorhandenen Ungleichgewicht ein körperlich-seelisches und geistiges Gleichgewicht wiederherzu- stellen.
Das Bedürfnis zum Helfen und Heilen und die Freude an der Arbeit mit Menschen prägt das Berufsbild der Heilpraktiker/innen.
Viele Heilpraktiker „leben“ ihren Beruf und betrachten daher ihre Tätigkeit im besten Sinne für die Menschen als Berufung. Hingabe, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit sind für viele Heilpraktiker/innen nicht nur Worte, sondern Bestimmung und Lebensweg.
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Auszug aus dem Heilpraktikergesetz §1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungs- bestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
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