Weiterbildungssparen
Aus den Sparverträgen für vermögenswirksame Leistungen können Weiterbildungs-interessierte Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Was und Wer wird gefördert?
Erwerbstätige, die nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) mit Anspruch auf die Vermögenswirksamen Leistungen ansparen, können mit einer Förderung für Weiterbildungsmaßnahmen rechnen. Die Arbeitnehmersparzulage erhält, wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) bezieht.
Wie wird gefördert?
Durch eine Änderung im Vermögensbildungsgesetz ist es trotz der bestehenden siebenjährigen Ansparfrist möglich, für eine Weiterbildung die entsprechende Summe zu entnehmen. Je nach Sparbetrag und Zinssatz sind das bei den geltenden Konditionen nach einem Jahr rund 500 Euro, nach sieben Jahren bis zu 4.000 Euro. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bleibt dabei in voller Höhe erhalten. Unter der kostenlosen Tel. Nr. 0800-2623000 können Sie sich informieren, wo die nächste Beratungsstelle in ihrer Region ist und welche Unterlagen sie zum Gespräch mitbringen müssen. Diese Informationen finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Bundesministeriums für Forschung und Bildung oder direkt auf dem Infoblatt der Bildungsprämie.
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